Sorgerecht Fachanwalt Wellmann

Kinder lieben beide Eltern, weshalb der
regelmäßige Kontakt elementar wichtig ist.

Der Kontaktabbruch zu einem Elternteil
hat regelmäßig negative Auswirkungen
auf eine ausgewogene Kindesentwicklung.

Kontakt

Umgangsrecht: Des Kindeswohles wegen

Wenn sich Eltern trennen, verbleibt das gemeinsame Kind häufig bei einem Elternteil. In vielen Fällen bei der Mutter. Der andere Elternteil kann dadurch sein Kind nicht regelmäßig sehen. Das Umgangsrecht gehört zum Bereich Familienrecht und wird häufig auch als Besuchsrecht bezeichnet. Es regelt, wie oft der andere Elternteil das minderjährige Kind sehen darf.

Zum Erhalt des Wohlergehens des Kindes steht diesem der Kontakt mit beiden Elternteilen zu, das heißt sowohl Vater als auch Mutter sind Umgangsberechtigte. Nach einer Trennung oder einer Scheidung sollen die gewohnten familiären Beziehungen und eingegangenen Bindungen möglichst erhalten bleiben, damit eine gesunde Entwicklung des Kindes gesichert ist und das Kind die Auflösung der Familie verarbeiten kann.

Wie gestaltet sich das Umgangsrecht?

Grundsätzlich hat auch dann jemand ein Umgangsrecht mit seinem Kind, wenn der andere Elternteil das alleinige Sorgerecht für das Kind hat. Denn Eltern haben das Recht und auch die Pflicht zum Umgang mit ihrem Kind. Das Umgangsrecht ist unabhängig davon, ob die Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben oder es vom Gericht einem Elternteil zugesprochen wurde.

Umgang bedeutet das Recht, mit dem Kind auch nach einer Trennung der Eltern oder Ehescheidung zusammen zu sein. Die Intensität dieses Rechtes richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalls. Es gibt die verschiedensten Möglichkeiten der Umgangsregelung. Diese reichen von einem nur stundenweisen Umgang bis hin zu der Möglichkeit, bei der sich die Eltern die Betreuung hälftig teilen (Wechselmodell).

Ein Recht auf Umgang

Umgangsberechtigt sind nicht nur die rechtlichen Eltern, sondern auch die Großeltern, die leiblichen Eltern oder weitere enge Bezugspersonen. Das Umgangsrecht erlaubt den berechtigten Personen das Kind in regelmäßigen Abständen zu sehen und Zeit mit ihm zu verbringen. Das Umgangsrecht darf nur im Falle einer Kindeswohlgefährdung ausgeschlossen werden.

Ihre Fragen rund um das heikle Thema "Umgangsrecht" beantwortet Ihnen gerne Ihr Anwalt Familienrecht Berlin.

Wie oft, wann und wie lange dürfen sich Vater bzw. Mutter und Kind sehen?

Hierfür gibt es keine ausdrückliche Regelung, denn die Eltern des Kindes sollen eine geeignete Umgangsregelung finden. Ist keine Einigung möglich, besteht die Möglichkeit, Hilfe beim Familiengericht zu erhalten.

Das Umgangsrecht steht einem Elternteil auch dann zu, wenn dieser nicht sorgeberechtigt ist. Die Umgangszeiten stehen jedoch hinter den Betreuungszeiten des Elternteils, bei welchem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Das Wohl des Kindes oder der Kinder steht in jedem Fall im Mittelpunkt.

Umgangsboykott

Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, muss den Kontakt des anderen Elterteils zum Kind fördern. Der Umgang mit der umgangsberechtigten Person muss erlaubt und ermöglicht werden. Alles, was das Verhältnis des Kindes zum Umgangsberechtigten beeinträchtigt, bzw. verhindert, muss unterlassen werden.

Wenn der Kontakt zum Kind von einem Elternteil intensiv versucht wird zu verwehren, dann liegt ein Verstoß des Elternteils gegen diese Pflicht vor und kann schwere Folgen haben. Ein Ausschluss des Umgangsrechts erfolgt, wenn das Kindeswohl gefährdet wird. Das geschieht aber meist nur bei schwerwiegenden Gründen, da im Normalfall das Kind seine Entwicklung am besten durchlebt, wenn der Kontakt zu beiden Elternteilen vorhanden ist. Wenn seitens des Kindes allerdings der Wille besteht, den Vater bzw. die Mutter nicht zu sehen, kann dies ebenfalls zu einem Ausschluss des Umgangsrechts führen.

Unterstützung im Familienrecht Berlin

Wegen der großen emotionalen Belastung, die häufig in Fällen der Trennung oder Scheidung der Eltern vorliegt, ist es wichtig, sich professionellen rechtlichen Beistand zu holen. Ich habe als Anwalt für Familienrecht Berlin viel Erfahrung in der Handhabung von Konfliktfällen. Bei Fragen und Problemen berate ich Sie gern rund um das Thema Umgangsrecht.

Autor: Anwalt Wellmann