Scheidung Fachanwalt Wellmann

Nur mit kühlem Kopf können "heiße" Phasen
erfolgreich gemeistert werden.

Bei der Ehescheidung sind die Feststellung
des Scheiterns der Ehe und die Einhaltung
formeller Voraussetzungen wesentliche Aspekte.

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Scheidung: Ihr Anwalt in Berlin

Die Ehescheidung ist ein häufig auftauchender Fall im Bereich Familienrecht. Ein angespanntes Verhältnis führt nicht selten dazu, dass die Parteien nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt miteinander kommunizieren. Als Fachanwalt für die Rechtsgebiete des Familienrechts und als Anwalt für Scheidung in Berlin konnte ich bereits viele Mandanten erfolgreich beraten und anwaltlich betreuen. Falls auch Sie Unterstützung bei Streitigkeiten benötigen, beispielsweise im Familienrecht Prenzlauer Berg, stehen ich und meine Rechtsanwaltskanzlei Ihnen gern zur Seite.

Voraussetzungen für eine Ehescheidung

Die Erfordernisse für eine Scheidung nach deutschem Recht richten sich nach dem Zerrüttungsprinzip. Dies bedeutet, dass keiner der Eheleute das Scheitern verschuldet haben muss, sondern es ausreichend ist, dass sie sich auseinander gelebt haben.

Der Gesetzgeber vermutet ein Scheitern der Ehe nach Verstreichen eines Trennungsjahres. Zu achten ist daher darauf, dass die Eheleute auch tatsächlich im Sinne des Gesetzes voneinander getrennt leben (grundsätzlich auch innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses möglich). Außerdem sollte festgestellt werden, dass die vorherige Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und auch keine Wiederherstellung möglich ist. Falls Sie die Möglichkeit sehen, dass Ihre Beziehung und Ehe weitergeführt werden kann, ist eine Mediation in Berlin eine gute Option zur Konfliktlösung.

Trennung wegen unzumutbarer Härte

Eine Trennung wegen unzumutbarer Härte hat eine vorzeitige Ehescheidung zur Folge, das heißt das Trennungsjahr wird nicht in voller Länge beendet. Damit dieser Fall eintritt, müssen schwerwiegende Zerrüttungsgründe aufgeführt werden, welche eine unzumutbare Belastung darstellen. Dazu zählen unter anderem Misshandlungen oder Tätlichkeiten gegenüber dem Ehepartner. Die jeweiligen Gründe zur Beendigung des Eheverhältnisses dürfen dabei nicht nur behauptet, sondern müssen auch bewiesen werden können.

Weitere Informationen oder eine ausführliche Beratung zum Scheidungsfall wegen unzumutbarer Härte erhalten Sie von Ihrem Anwalt für Familienrecht Berlin.

Ehescheidung: Gerichtliche Festlegungen

Von Amts wegen regelt das Gericht im Rahmen eines Scheidungsverfahrens lediglich den Versorgungsausgleich zwischen den Ehepartnern, das heißt den Ausgleich der Rentenanrechte. Alle anderen Folgesachen werden nur auf Antrag durch das Gericht entschieden.

Außerdem gibt es weitere Sachverhalte, welche nach einer Scheidung geregelt werden müssen, aber nicht unbedingt ein gerichtliches Verfahren benötigen. Dazu zählen zum Beispiel die Klärung der elterlichen Sorge für gemeinsame Kinder im Sorgerecht oder die Zahlung von Unterhalt nach der Scheidung. Oft wird ein Rechtsanwalt oder spezieller Scheidungsanwalt für solche Fragen zu Rate gezogen, der im Konfliktfall Ihr Recht und Ihre Interessen als Anwalt für Sorgerecht oder Anwalt für Kindesunterhalt in Berlin vertritt. Weitere Auswirkungen hat eine Scheidung auf Versicherungen, Steuern und den Hausrat.

Für mehr Klarheit und zur Vermeidung von Unstimmigkeiten im Falle einer Trennung, lassen sich viele dieser Sachverhalte bereits durch einen vorher aufgesetzten Ehevertrag regeln, zu welchem ich als Rechtsanwalt die Ehevertrag Beratung Berlin anbieten.
Haben Sie Fragen zum Thema Scheidung oder wünschen Sie eine Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in Berlin? Als Fachanwalt für Familienrecht unterstütze ich Sie gern.

Autor: Anwalt Wellmann