Scheidung Fachanwalt Wellmann

Erst ihre Zufriedenheit verleiht
meiner Leistung den Erfolg.

Der Zugewinnausgleich soll einen gerechten
Ausgleich der während der Ehe hinzu
gewonnenen Vermögenswerte schaffen.

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Güterrecht

soweit die Ehegatten keinen Ehevertrag geschlossen haben, leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies ist quasi eine Gütertrennung mit der Besonderheit des Ausgleiches eines etwaigen Zugewinns am Ende der Ehe, sei es durch Tod oder Scheidung.

Zugewinn ist die Differenz der Vermögenswerte zum Anfang und Ende der Ehe. Die Ehegatten sind sich gegenseitig zur Auskunft verpflichtet.

Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn ist dem anderen zum Ausgleich in Höhe der Hälfte der Differenz zum Zugewinn des anderen verpflichtet. Ein Zugewinnausgleich findet im Rahmen des Scheidungsverfahrens nur auf Antrag statt.

Autor: Anwalt Wellmann